Seit 2018 müssen Kreditinstitute juristische Personen und Personengemeinschaften mit ihren bestehenden und neu vergebenen Darlehensvolumen und den dazu definierten Detaildaten zu Kreditart, Modalitäten und Sicherheiten verpflichtend als AnaCredit- (Analytical Credit Datasets) Meldung übermitteln.
Darauf aufbauend, folgt nun der nächste Schritt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des FinStabDEV (Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz): Die Einführung der WIFSta für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte (Bau und Erwerb/ buy to let) mit dem jeweiligen Neugeschäft der reportenden Meldeperiode auf nationaler Ebene.
Nachdem die Kreditinstitute für den Aufbau eines europäischen Kreditregisters nur für juristische Personen, bekannt als Ana Credit Meldung etabliert haben, wird auf nationaler Ebene von der BaFin auf Basis des FinStabDEV die Einführung der WIFSta für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte (Bau und Erwerb/ buy to let) mit dem jeweiligen Neugeschäft der reportenden Meldeperiode erfolgen.
Die Entwurfsfassung aus Juli 2021 definiert die Detaildaten, die Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften als Meldepflichtige entsprechend des Proportionalitätsprinzip bezüglich der Anzahl der neu vergebenen Darlehen in der Meldeperiode zu übermitteln haben.
Zweck der WIFSta ist es, die Finanzstabilität und damit die systemischen Risiken des Wohnimmobilienmarktes national zu überwachen, zu wahren und eine Gefährdung rechtzeitig zu erkennen. Auf Basis der an die BaFin zu übermittelnden Daten soll die makroprudenzielle Risikolage analysiert werden. Daten wie Immobilienmarktpreise, aufsichtsrechtliche Wohnimmobilienbewertung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) und Zinsstruktur sind in diesem Zusammenhang gewichtige Parameter. Zusätzliche Informationen zur Struktur der Darlehensvolumina und Darlehensnehmer in aggregierte Form – ohne Rückschlüsse auf personenbezogene Daten – runden das Bild ab. Zudem wird der Empfehlung der ESRB (European Systemic Risk Board) zur Schließung von Datenlücken und Standardisierung gefolgt.
Der nachstehende Link zeigt einen Überblick sowohl über die Grundbedingungen als auch über die wesentlichen Meldeinhalte:
WIFSta - Grundbedingungen und Meldeinhalte
Die einzelnen Daten sind den Meldepflichtigen als Darlehensgeber für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte nicht neu oder unbekannt, da diese Grundparameter (u. a. auch aufsichtsrechtlich vorgegeben) für die Darlehensvergabe sind.
Neu sind im Rahmen der Datenübermittlung die Bildung von Relationen und Verhältnissen aus den Einzeldaten bzw. den aggregierten Daten wie
Als Experten im Finanzdienstleistungsumfeld sowohl fachlich als auch IT-systemseitig, unterstützen wir Sie zur Erfüllung der Anforderung der WIFSta bei:
Die Bundesbank veröffentlichte kürzlich das Erhebungsschema zur Datenerhebung von Darlehen für Wohnimmobilienfinanzierungen. Wir als Syncwork AG beraten Sie von der Bestimmung der fachlichen Anforderungen, bis hin zur Optimierung Ihrer bestehenden Prozesse und unterstützen sie hierbei unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Der Start der WIFSta ist für das Jahr 2023 auf Basis der Daten zum Kalenderjahresende 2022 vorgesehen.
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