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WIFSta – Wohnimmobilienfinanzierungsstatistik

WIFSta – Wohnimmobilienfinanzierungsstatistik

Seit 2018 müssen Kreditinstitute juristische Personen und Personengemeinschaften mit ihren bestehenden und neu vergebenen Darlehensvolumen und den dazu definierten Detaildaten zu Kreditart, Modalitäten und Sicherheiten verpflichtend als AnaCredit- (Analytical Credit Datasets) Meldung übermitteln.

Darauf aufbauend, folgt nun der nächste Schritt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des FinStabDEV (Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz): Die Einführung der WIFSta für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte (Bau und Erwerb/ buy to let) mit dem jeweiligen Neugeschäft der reportenden Meldeperiode auf nationaler Ebene.

Nachdem die Kreditinstitute für den Aufbau eines europäischen Kreditregisters nur für juristische Personen, bekannt als Ana Credit Meldung etabliert haben, wird auf nationaler Ebene von der BaFin auf Basis des FinStabDEV die Einführung der WIFSta für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte (Bau und Erwerb/ buy to let) mit dem jeweiligen Neugeschäft der reportenden Meldeperiode erfolgen.

Die Entwurfsfassung aus Juli 2021 definiert die Detaildaten, die Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften als Meldepflichtige entsprechend des Proportionalitätsprinzip bezüglich der Anzahl der neu vergebenen Darlehen in der Meldeperiode zu übermitteln haben.

Warum braucht es die WIFSta?

Zweck der WIFSta ist es, die Finanzstabilität und damit die systemischen Risiken des Wohnimmobilienmarktes national zu überwachen, zu wahren und eine Gefährdung rechtzeitig zu erkennen. Auf Basis der an die BaFin zu übermittelnden Daten soll die makroprudenzielle Risikolage analysiert werden. Daten wie Immobilienmarktpreise, aufsichtsrechtliche Wohnimmobilienbewertung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) und Zinsstruktur sind in diesem Zusammenhang gewichtige Parameter. Zusätzliche Informationen zur Struktur der Darlehensvolumina und Darlehensnehmer in aggregierte Form – ohne Rückschlüsse auf personenbezogene Daten – runden das Bild ab. Zudem wird der Empfehlung der ESRB (European Systemic Risk Board) zur Schließung von Datenlücken und Standardisierung gefolgt.

Der nachstehende Link zeigt einen Überblick sowohl über die Grundbedingungen als auch über die wesentlichen Meldeinhalte:

WIFSta - Grundbedingungen und Meldeinhalte

Die einzelnen Daten sind den Meldepflichtigen als Darlehensgeber für Wohnimmobiliendarlehen an private Haushalte nicht neu oder unbekannt, da diese Grundparameter (u. a. auch aufsichtsrechtlich vorgegeben) für die Darlehensvergabe sind.

Das kommt mit der WIFSta neu hinzu

Neu sind im Rahmen der Datenübermittlung die Bildung von Relationen und Verhältnissen aus den Einzeldaten bzw. den aggregierten Daten wie

  • LVTV (Loan Volume to Value) Darlehensvolumen zum Marktwert der finanzierten Wohnimmobilie in %/Volumens gewichtete Durchschnitte
  • FIP anfängliche Zinsbindungsfrist der Darlehen in Jahren /Volumens gewichtete Durchschnitte DSTI (Debt Service-To-Income) Schuldendienst–Einkommen-Relation in % pro Jahr / Volumens gewichtete Durchschnitte
  • DTI (Debt to Income) Gesamtverschuldungs-Einkommens-Relation als Vielfaches pro Jahr / Volumens gewichtete Durchschnitte
  • LTLTSV Verhältnis der vergebenen Darlehen zum Beleihungswert der finanzierten Wohnimmobilien in % / Volumens gewichtete Durchschnitte in % (nur bei voller/lediglich reduzierter Meldepflicht)
  • LVTLTSV Verhältnis des Darlehensvolumens zum Beleihungswert der finanzierten Wohnimmobilien in % / Volumens gewichtete Durchschnitte in % (nur bei voller/lediglich reduzierter Meldepflicht)
  • LGTLTSV (loans granted to most current long-term sustainable value of the financed RRE) ausstehende Darlehen des Darlehensgebers zum aktuellsten verfügbaren Beleihungswert in % / Volumens gewichtete Durchschnitte in % (nur bei voller/lediglich reduzierter Meldepflicht)

Unser Angebot

Als Experten im Finanzdienstleistungsumfeld sowohl fachlich als auch IT-systemseitig, unterstützen wir Sie zur Erfüllung der Anforderung der WIFSta bei:

  • der Durchführung einer Vorstudie,
  • der ganzheitlichen Bestimmung der fachlichen Anforderungen und der IT-technischen Umsetzung,
  • der Umsetzung des regelmäßigen internen und externen Reporting für die Verhältnisdaten, denn diese sind im Rahmen des Proportionalitätsprinzips (voll oder reduziert meldepflichtig) der BaFin zu liefern,
  • der Anpassung und Optimierung bestehender Prozesse.

Die Bundesbank veröffentlichte kürzlich das Erhebungsschema zur Datenerhebung von Darlehen für Wohnimmobilienfinanzierungen. Wir als Syncwork AG beraten Sie von der Bestimmung der fachlichen Anforderungen, bis hin zur Optimierung Ihrer bestehenden Prozesse und unterstützen sie hierbei unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Der Start der WIFSta ist für das Jahr 2023 auf Basis der Daten zum Kalenderjahresende 2022 vorgesehen.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an.

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