Qualität
Digital eingereichte Anträge bedeuten: kein Scannen, kein Abtippen mehr, dafür eine höhere Qualität der Antragsdaten.
Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern haben für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digital zugänglich und nutzbar zu sein. Besonders Landes- und Kommunalbehörden stehen unter dem Druck, Digitalisierungsvorhaben zu beschleunigen. Ziel ist es, die digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben und den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen wesentlich zu vereinfachen.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller ist die „digitale Behörde“ noch nicht vollständig erlebbar. Aber das Ziel steht fest: Die schnelle, transparente und digitale Bearbeitung von Verwaltungsleistungen – vom Antrag bis zum Bescheid. Wie das zukünftig aussehen könnte, erfahren Sie hier.
Stehen Sie am Anfang oder sind Sie mittendrin? Lassen Sie prüfen, ob Sie bereits alles im Blick haben!
Die OZG-Umsetzung (Onlinezugangsgesetz) soll einen einfachen und einheitlichen Zugang zu insgesamt fast 600 Verwaltungsleistungen bieten. Die digitale Beantragung ist aber nur eine Seite der Medaille. Bessere Service- und Ergebnisqualität einer Verwaltungsleistung werden für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nur glaubhaft erlebbar, wenn sich innerhalb der Verwaltung die vollständig integrierte digitale Bearbeitung fortsetzt.
Dabei werden Arbeitsorganisation, etablierte Prozesse innerhalb und zwischen den Behörden und nicht zuletzt die Servicekultur auf den Prüfstand gestellt. Veränderungen betreffen stets auch die IT-Landschaft, die Anwendungsbetreuung und deren Planung. Teil eines OZG-Umsetzungsprojekts muss also sein, die Voraussetzungen für diese Entwicklungen zu schaffen. Insofern empfiehlt sich, die OZG-Umsetzung in die mittel- bis langfristige Digitalisierungsstrategie für eine Behörde oder einen Aufgabenbereich einzubinden.
Die Digitalisierung bietet der Verwaltung eine Chance zur Optimierung und Integration ihrer internen Prozesse, von der auch die Mitarbeitenden in den Behörden profitieren:
Digital eingereichte Anträge bedeuten: kein Scannen, kein Abtippen mehr, dafür eine höhere Qualität der Antragsdaten.
Digitale Aktenführung heißt: parallele Beteiligungen, kaum noch Medienbrüche, kürzere Versandzeiten, transparente Bearbeitungsstände, digital ausgestellte Bescheide.
Es bleibt mehr Zeit für fachliche Aufgaben – den Kern Ihrer Tätigkeit.
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten auf dem Weg zur digitalen Verwaltung: Von der Analyse über die Konzeption bis hin zur Begleitung bei der Umstellung auf digitale Verwaltungsarbeit.
Die Umsetzung des OZG ist nur eine Teiletappe einer Reise. Die Verwaltungen stehen vor der Aufgabe, für fast alle Leistungen und Verfahren digitale Prozesse zu realisieren. Diese müssen nachvollziehbar, rechtssicher und medienbruchfrei gestaltet sein: von der Antragstellung über die fachliche Bearbeitung und die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten bis hin zur Bescheid-Erstellung. Damit das gelingt, muss die Umstellung auf digitale Arbeit strukturiert und konsequent betrieben werden.
Syncwork begleitet Sie bei dieser Aufgabe. Durch unsere 25-jährige Beratungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung kennen wir die Strukturen, Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen auf den verschiedenen föderalen Ebenen wie Bund, Land, Kommune sowie der mittelbaren Verwaltung.
Martin Hartmann | Management Consultant und Vorstand